Wir möchten Ihnen an dieser Stelle die Möglichkeit geben, sich über die von uns verkauften Lebensmittel zu informieren, nützliche Hinweise über diese Lebensmittel zu erlangen und auch Zubereitungsempfehlungen oder Rezepte abzurufen.
Fleisch umfasst nach der engen Definition der "Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse" im Deutschen Lebensmittelbuch nur Skelettmuskulatur mit anhaftendem oder eingelagertem Fett, Bindegewebe sowie eingelagerten kleineren tierischen Bestandteilen.
Nach einer weiten Definition für Fleischerzeugnisse umfasst es „alle Teile von geschlachteten oder erlegten warmblütigen Tieren, die zum Genuss für Menschen bestimmt sind“.
Nach dieser Definition fallen z. B. auch Innereien unter den Begriff „Fleisch“, nicht jedoch Hufe, Hörner, Knochen und Knorpel (außer als Bestandteil eines Produktes, wie z.B. Knochenschinken, Kotelett, Grillrippe) und Federn. Hierbei handelt es sich immer um Fleisch bzw. Geflügelfleisch, das zuvor durch Fleischbeschau untersucht und als tauglich zum Genuss für Menschen beurteilt wurde.
Seit Jahrtausenden werden Tiere von Menschen geschlachtet oder gejagt; hierdurch entstehen – eventuell nach Veredelung (d. h. Verarbeitung) – Fleischprodukte wie Pökelfleisch oder Wurstwaren.